HONORAR
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist im Gesetz über die Vergütung
der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) und dem dazu
gehörenden Vergütungsverzeichnis geregelt.

Insbesondere in der außergerichtlichen Beratung wird das Honorar
vereinbart, pauschal oder als Stundensatz.

In der gerichtlichen Vertretung errechnen sich die Anwaltskosten in
der Regel aus dem RVG.

Wir sollten in jedem Fall frühzeitig darüber sprechen, in welchem
Rahmen sich die zu erwartenden Kosten bewegen.
Dr. jur. Horst Rieth
Rechtsanwalt
Karlstraße 26
71394 Kernen–Rommelshausen
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